GARANTIE KONA BICYCLE COMPANY
NEUE GARANTIEREGISTRIERUNGEN
* Registrieren Sie sich innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf, um die Garantie von 3 Jahren auf die Lebensdauer des ursprünglichen Besitzers zu erhöhen (mit Ausnahme von Carbonrahmen).
Die lebenslange Garantie von Kona gilt für Modelle, die in der Saison 2009 und später gebaut wurden. Bei Modellen, die älter sind, lesen Sie bitte in der beiliegenden Gebrauchsanweisung nach, wie lange die Garantie gilt.
Wenn Sie ein Problem mit Ihrem Kona-Fahrrad oder -Rahmen haben, wenden Sie sich bitte zuerst an Ihren KONA-Händler. Er ist am besten in der Lage, Ihr Kona Fahrrad zu warten und Reklamationen zu bearbeiten, wenn Ihr Fahrrad oder Ihr Rahmen Herstellungsfehler aufweist.
BESCHRÄNKTE GARANTIE
Die Kona Bicycle Company („Kona“) gewährt die folgende beschränkte Garantie:
ZWEIJÄHRIGE GARANTIE AUF DAS KOMPLETTE FAHRRAD (EUROPA)
Kona garantiert dem ursprünglichen Besitzer, dass dieses neu erworbene Kona-Fahrrad für den in den EU-Verbraucherschutzgesetzen festgelegten Zeitraum von zwei Jahren ab dem ursprünglichen Kauf und unter normalen Bedingungen und bei normalem Gebrauch frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Während dieses Zweijahreszeitraums repariert oder ersetzt Kona nach eigenem Ermessen alle Teile, die von Kona für defekt befunden werden und unter diese beschränkte Garantie fallen.
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